Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.2006

Geschäftszahl

2004/18/0035

Rechtssatz

Ist eine Ausweisung zur Erreichung der im Artikel 8, Absatz 2, MRK genannten Ziele dringend geboten und daher zulässig, dann vermag der Umstand, dass der Fremde über eine gültige Arbeitserlaubnis verfügt und derzeit einer Beschäftigung nachgeht, nichts daran zu ändern (Hinweis E 8. September 2005, 2005/18/0512).