Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.11.2006

Geschäftszahl

2004/18/0030

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/18/0174 E 5. September 2006 RS 4

Stammrechtssatz

Ein allfälliger Gesinnungswandel kann nicht am Verhalten in der Strafhaft, sondern nur daran geprüft werden, wie lange sich der Fremde in Freiheit wohlverhalten hat (Hinweis E 18. März 2003, 2002/18/0187).