Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.02.2007

Geschäftszahl

2004/15/0094

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/08/0285 E 27. Juli 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Es besteht kein Erfahrungssatz des Inhaltes, dass derjenige, der sich in einem Punkt einer Sachverhaltsdarstellung geirrt habe, auch alle anderen Punkte dieser Darstellung nicht richtig wieder geben könne (Hinweis E 20. Februar 1986, 85/02/0229).