Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.2005

Geschäftszahl

2004/14/0112

Rechtssatz

Die Geltendmachung der Haftung setzt nicht voraus, dass die Abgaben vorher "rechtskräftig festgestellt" worden sind (Hinweis E 30. Oktober 2001, 98/14/0142).