Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.04.2007

Geschäftszahl

2004/13/0046

Rechtssatz

Die Frage, ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, ist als Vorfrage im Haftungsverfahren nur dann zu beantworten, wenn kein eine Bindungswirkung auslösender Abgabenbescheid vorangegangen ist.