Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.2005

Geschäftszahl

2004/12/0159

Rechtssatz

Die in Paragraph 19, Absatz 4, LDG 1984 angesprochene Berücksichtigung des Dienstalters meint das absolute Dienstalter und nicht ein im Verhältnis gegenüber anderen Landeslehrern verhältnismäßig höheres Dienstalter vergleiche das hg. Erkenntnis vom 24. April 2002, 2001/12/0169, mwN).