Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.2004

Geschäftszahl

2004/12/0056

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1261/72 E 25. Jänner 1973 VwSlg 8345 A/1973 RS 2

Stammrechtssatz

Hinweis darauf, daß der Anspruch auf Waisenversorgungsgenuß unmittelbar auf Grund des Gesetzes gebührt und die Behörde von amts wegen festzustellen hat, ob die Voraussetzungen hiefür vorliegen.