Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.2004

Geschäftszahl

2004/12/0052

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/12/0046 E 14. Mai 2004 RS 6

Stammrechtssatz

Die im Funktionszulagenschema maßgebende Frage der Wertigkeit des von einem Beamten innegehabten Arbeitsplatzes ist abstrakt nach den Anforderungen am Arbeitsplatz zu beurteilen. Die Person des Arbeitsplatzinhabers sowie seine Vor- und Ausbildung sind für die Bewertung ohne Bedeutung (Hinweis E 17.8.2000, 98/12/0185, mwN).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2004/12/0051 E 15. April 2005