Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.09.2006

Geschäftszahl

2004/12/0026

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/12/0027 E 19. Dezember 2005 RS 3

Stammrechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann der Vorwurf einer Diskriminierung in Verbindung mit dem von der Beamtin geltend gemachten Schadenersatzanspruch nach Paragraph 15, BGBG 1993 (Stammfassung), der dem nach Paragraph 15, Absatz 2, Ziffer eins, BGBG 1993 in der im Beschwerdefall nicht anzuwendenden, am 1. Jänner 2000 in Kraft getretenen Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 132 aus 1999, entspricht, von der Behörde dadurch entkräftet werden, dass sie nachweist, die Beamtin sei (im Ergebnis) zu Recht nicht ernannt worden vergleiche das zu Paragraph 15, in der Fassung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 132 aus 1999, ergangene hg. Erkenntnis vom 14. Mai 2004, Zl. 2001/12/0163).