Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.2005

Geschäftszahl

2004/11/0217

Rechtssatz

Ausführungen dazu, wenn wegen des Vergehens der Körperverletzung gemäß Paragraph 83, StGB an der gesundheitlichen Eignung des Bf gezweifelt wird, die Erlassung eines Aufforderungsbescheides nach Paragraph 24, Absatz 4, FSG 1997 nur dann rechtens ist, sofern ausreichende Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, beim Bf bestehe eine Erkrankung iSd Paragraph 5, FSG-GV 1997 oder dem Bf ermangle es wegen des Fehlens der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung an der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen (Hinweis E 6. Juli 2004, 2004/11/0019).