Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.2007

Geschäftszahl

2004/10/0108

Rechtssatz

Im Beschwerdefall hat die besondere Habilitationskommission ihre Tätigkeit am 21. Oktober 2003 und somit nach dem Inkrafttreten des UOG 1993 für die Universität Wien am 1. Jänner 2000 vergleiche hiezu zB das Erkenntnis vom 24. März 2004, Zl. 2003/12/0143), jedoch vor dem vollen Wirksamwerden des UniversitätsG 2002 aufgenommen. Sie hatte - unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 87, Absatz 18, 88, Absatz 2, Ziffer 5, UOG 1993, Paragraph 123, UniversitätsG 2002 - ihr Verfahren somit nach den Vorschriften des UOG 1993 durchzuführen vergleiche zum Übergang vom UOG 1975 zum UOG 1993 in der Fassung vor der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2001, insbesondere das Erkenntnis vom 18. Oktober 2000, Zl. 2000/12/0181).