Verwaltungsgerichtshof
18.05.2004
2004/10/0073
GRS wie 91/10/0209 E 15. Juni 1992 RS 1
Gesundheitsbezogene Angaben können gemäß Paragraph 9, Absatz 3, LMG nur für Lebensmittel oder Verzehrprodukte zugelassen werden. Ist ein Produkt weder ein Lebensmittel noch ein Verzehrprodukt, sondern etwa ein Arzneimittel, dann kommt eine Zulassung gesundheitbezogener Angaben nicht in Betracht.
Vorabentscheidungsverfahren:
* Ausgesetztes Verfahren:
2000/10/0011 B 27. August 2002
* EuGH-Entscheidung:
EuGH 62000CJ0150 5. April 2004