Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.2004

Geschäftszahl

2004/10/0073

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/10/0209 E 15. Juni 1992 RS 1

Stammrechtssatz

Gesundheitsbezogene Angaben können gemäß Paragraph 9, Absatz 3, LMG nur für Lebensmittel oder Verzehrprodukte zugelassen werden. Ist ein Produkt weder ein Lebensmittel noch ein Verzehrprodukt, sondern etwa ein Arzneimittel, dann kommt eine Zulassung gesundheitbezogener Angaben nicht in Betracht.

Beachte

Vorabentscheidungsverfahren:

* Ausgesetztes Verfahren:

2000/10/0011 B 27. August 2002

* EuGH-Entscheidung:

EuGH 62000CJ0150 5. April 2004