Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.2005

Geschäftszahl

2004/09/0166

Rechtssatz

Im Falle des Betretens eines Ausländers in Betriebsräumen oder an Arbeitsplätzen oder auf auswärtigen Arbeitsstellen eines Unternehmens, wie dies etwa Baustellen und die darauf errichteten Gerüste etwa darstellen, besteht gemäß Paragraph 28, Absatz 7, AuslBG die gesetzliche Vermutung illegaler Ausländerbeschäftigung, und der Unternehmer hat den Gegenbeweis anzutreten.