Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.2005

Geschäftszahl

2004/09/0034

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/09/0186 E 21. Jänner 1998 RS 8

Stammrechtssatz

Jene Fälle, in denen einem mit finanzieller Gebarung betrauten Beamten eine Veruntreuung von Geldern in nicht geringer Höhe zur Last gelegt wird, sind besonders geeignet, das Ansehen der Behörde zu gefährden und gefährden es auch tatsächlich.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2006/09/0089 E 26. Juni 2006