Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.2007

Geschäftszahl

2004/08/0257

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/08/0231 E 24. Jänner 2006 RS 5

Stammrechtssatz

Ob die von der zuständigen Abgabenbehörde getroffene einkommensteuerrechtliche Beurteilung zutreffend ist, ist im Verfahren betreffend die Versicherungspflicht nach dem GSVG nicht zu prüfen.