Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2005

Geschäftszahl

2004/08/0208

Rechtssatz

Bei Maßnahmen (hier "Jobcoaching"), die zwischen dem AMS und der arbeitsuchenden Person im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung vereinbart werden, ist in Ermangelung einer diesbezüglichen gesetzlichen Ermächtigung in den Paragraphen 34 f, f, AMSG (in der hier noch anzuwendenden Fassung vor der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2004,) die Verhängung der Sanktion nach Paragraph 10, Absatz eins, AlVG nicht zulässig.