Verwaltungsgerichtshof
15.03.2005
2004/08/0059
GRS wie 90/10/0143 E 27. März 1995 RS 1
Die Behörde hat einen Sachverständigenbeweis dann aufzunehmen, wenn dies in den Verwaltungsvorschriften vorgesehen ist oder wenn zur Erforschung der materiellen Wahrheit besondere Fachkenntnisse nötig sind (Hinweis E 4.11.1983, 83/04/0263).