Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.04.2005

Geschäftszahl

2004/08/0037

Rechtssatz

Paragraph 9, Absatz eins, erster Teilstrich AlVG ermächtigt nur die regionale Geschäftsstelle, Arbeitsgelegenheiten mit der Sanktionsmöglichkeit des Paragraph 10, AlVG zu vermitteln, nicht aber auch außerhalb der regionalen Geschäftsstelle stehende Dritte (hier: die Mitarbeiterin eines - offenbar mit Mitteln des AMS finanzierten - Vereins). Auch ermächtigt das Gesetz das AMS nicht, seine besonderen hoheitlichen Befugnisse an Private (wie etwa vom AMS mitfinanzierte Vereine) zu delegieren.