Verwaltungsgerichtshof
20.04.2005
2004/08/0031
GRS wie 96/08/0308 E 16. September 1997 RS 3
Das Arbeitsmarktservice hat die Pflicht, den Arbeitslosen über die Rechtsfolgen einer Weigerung an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen zu belehren (Hinweis E 5.9.1995, 94/08/0246).