Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.04.2005

Geschäftszahl

2004/08/0031

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/08/0308 E 16. September 1997 RS 3

Stammrechtssatz

Das Arbeitsmarktservice hat die Pflicht, den Arbeitslosen über die Rechtsfolgen einer Weigerung an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen zu belehren (Hinweis E 5.9.1995, 94/08/0246).