Verwaltungsgerichtshof
20.04.2005
2004/08/0031
GRS wie 94/08/0131 E 26. September 1995 RS 3
Die Zuweisung zu einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt setzt voraus, daß die Gründe, nach denen das Arbeitsamt eine solche Maßnahme für erforderlich erachtet, dem Arbeitslosen eröffnet und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.