Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.2005

Geschäftszahl

2004/07/0209

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0017 E 27. Juli 2001 RS 2

(Hier: Kenntnis der Wasserrechtsbehörde vom Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 5, Absatz eins, Litera a, K-GKG bzw. von der fehlenden Anschlussmöglichkeit - länger befristete wasserrechtliche Bewilligung)

Stammrechtssatz

Die Wiederaufnahme eines Verfahrens dient nicht dazu, Versäumnisse während eines Verwaltungsverfahrens (hier: die versäumte Einholung eines Privatgutachtens) zu sanieren.