Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.2005

Geschäftszahl

2004/07/0205

Rechtssatz

Auch wenn im bau-, gewerbe- und wasserrechtsbehördlichen Bewilligungs- und Kollaudierungsverfahren keine Kontaminierung festgestellt wurde, besagt dies nichts darüber, ob eine Verdachtsfläche iSd Paragraph 2, Absatz 11, ALSAG 1989 vorliegt, da Zweck dieser Verfahren nicht die Feststellung von Verdachtsflächen ist.