Verwaltungsgerichtshof
28.04.2005
2004/07/0205
Auch wenn im bau-, gewerbe- und wasserrechtsbehördlichen Bewilligungs- und Kollaudierungsverfahren keine Kontaminierung festgestellt wurde, besagt dies nichts darüber, ob eine Verdachtsfläche iSd Paragraph 2, Absatz 11, ALSAG 1989 vorliegt, da Zweck dieser Verfahren nicht die Feststellung von Verdachtsflächen ist.