Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.2005

Geschäftszahl

2004/07/0205

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0031 E 20. Oktober 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Paragraph 16, Absatz eins, AltlastensanierungsG steht der Erlassung eines die Duldungspflicht konkretisierenden Bescheides nicht entgegen.