Verwaltungsgerichtshof
26.01.2006
2004/07/0194
Es erscheint nicht unsachlich, wenn - angesichts der mit der Einräumung eines Bringungsrechtes einhergehenden, restriktiv zu handhabenden Eigentumsbeschränkung - bei der Frage der Zulässigkeit der Benützung auf die Zweckbestimmung eines Weges abgestellt wird.