Verwaltungsgerichtshof
26.01.2006
2004/07/0194
Wie die Entwicklung der Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetze vergleiche die Erläuterungen römisch vier.GP, 311 der Beilagen und Gesetzgebungsperiode römisch elf, Regierungsvorlage 461) zeigt, war das Ziel des GSGG 1932, des GSGG 1951 und des GSGG stets die rechtliche Absicherung der Bringung über fremden Grund, und zwar von land- und forstwirtschaftlichen ERZEUGNISSEN (Produkten) einerseits und der dieser Erzeugung dienenden MENSCHEN und SACHEN andererseits.