Verwaltungsgerichtshof
26.01.2006
2004/07/0194
Das GSGG 1932 spricht (wie auch die wiederverlautbarte Fassung des GSGG 1951, BGBL. Nr. 103) nur von "landwirtschaftlichen" Bringungsrechten und davon, dass diese zur Bringung "landwirtschaftlicher Erzeugnisse" zur Verfügung stehen sollen.