Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.2006

Geschäftszahl

2004/07/0194

Rechtssatz

Das GSGG 1932 spricht (wie auch die wiederverlautbarte Fassung des GSGG 1951, BGBL. Nr. 103) nur von "landwirtschaftlichen" Bringungsrechten und davon, dass diese zur Bringung "landwirtschaftlicher Erzeugnisse" zur Verfügung stehen sollen.