Verwaltungsgerichtshof
26.01.2006
2004/07/0194
Betrachtet man die historischen Hintergründe der Grundsatzgesetzgebung auf dem Gebiet des Güter- und Seilwegerechtes näher, so stellen bereits die Erläuterungen zum Bundesgesetz über die Grundsätze betreffend das landwirtschaftliche Bringungsrecht 1932, Bundesgesetzblatt Nr. 259 (römisch vier. GP, 311 der Beilagen) auf die "Förderung der landwirtschaftlichen Urproduktion" als Ziel des Gesetzes ab.