Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.2006

Geschäftszahl

2004/07/0194

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/01/0226 E 21. März 1990 RS 1

Stammrechtssatz

Niemand kann sich in seinem Rechtsfall darauf berufen, wie die Beh gegen eine andere Person vorgegangen ist.