Verwaltungsgerichtshof
26.01.2006
2004/07/0194
Als Beispiele für Fälle offenbarer Unzulässigkeit iSd Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 2, AgrVG nennen die Erläuterungen zur AgrVG-Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 901 aus 1993, Gesetzgebungsperiode römisch achtzehn, Regierungsvorlage 1248) die früher ausdrücklich im Gesetz genannten Fälle "der Einwendung der entschiedenen Sache und der offenbare Mangel der Berechtigung zur Beschwerdeführung."