Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2006

Geschäftszahl

2004/07/0189

Rechtssatz

Die Regelung der Miteigentumsgemeinschaft umfasst jedenfalls auch deren Auflösung. Im Fall der Auflösung ist es aber notwendig, das Schicksal aller Rechte zu klären, die mit dem Eigentum an dem Grundstück verbunden sind, wie zB der Teilwaldrechte.