Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2006

Geschäftszahl

2004/07/0189

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/07/0194 E 26. Jänner 2006 RS 1

Stammrechtssatz

Als Beispiele für Fälle offenbarer Unzulässigkeit iSd Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 2, AgrVG nennen die Erläuterungen zur AgrVG-Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 901 aus 1993, Gesetzgebungsperiode römisch achtzehn, Regierungsvorlage 1248) die früher ausdrücklich im Gesetz genannten Fälle "der Einwendung der entschiedenen Sache und der offenbare Mangel der Berechtigung zur Beschwerdeführung."