Verwaltungsgerichtshof
16.12.2004
2004/07/0182
GRS wie 99/07/0072 E 25. Mai 2000 RS 4
Die eingeschränkte Parteistellung sowohl der Gemeinde als auch des Fischereiberechtigten erfordert es, dass diese Parteien den Zusammenhang zwischen einer Einwendung und dem ihnen eingeräumten Recht ausreichend klarlegen, sofern dieser Zusammenhang nicht von vornherein auf der Hand liegt (Hinweis E 19.1.1988, 83/07/0204).