Verwaltungsgerichtshof
23.03.2006
2004/07/0151
GRS wie 96/07/0075 E 19. September 1996 RS 3
Bringungsrechte nach dem Krnt GSLG weisen bezüglich Inhalt und Funktion weitgehende Ähnlichkeiten mit privatrechtlichen Dienstbarkeiten auf; dies legt es nahe, bei der Ermittlung des Umfanges eines Bringungsrechtes auf die privatrechtlichen Grundsätze über die Ausübung von Dienstbarkeiten zurückzugreifen.