Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.03.2006

Geschäftszahl

2004/07/0151

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/07/0075 E 19. September 1996 RS 3

Stammrechtssatz

Bringungsrechte nach dem Krnt GSLG weisen bezüglich Inhalt und Funktion weitgehende Ähnlichkeiten mit privatrechtlichen Dienstbarkeiten auf; dies legt es nahe, bei der Ermittlung des Umfanges eines Bringungsrechtes auf die privatrechtlichen Grundsätze über die Ausübung von Dienstbarkeiten zurückzugreifen.