Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.2005

Geschäftszahl

2004/07/0139

Rechtssatz

In einem offenen Neuregulierungsverfahren kann jede Partei Vorschläge erstatten und Anträge stellen. Die inhaltliche Erledigung dieser Anträge fließt in den Neuregulierungsplan ein.