Die Bestimmung des § 12 Tir WWSLG 1952 erlangt nur dann Bedeutung, wenn im Zuge einer Neuregulierung eine (Neu-)Bestimmung der Bezugsorte im Sinne des § 10 lit. b legcit erfolgt.Die Bestimmung des Paragraph 12, Tir WWSLG 1952 erlangt nur dann Bedeutung, wenn im Zuge einer Neuregulierung eine (Neu-)Bestimmung der Bezugsorte im Sinne des Paragraph 10, Litera b, legcit erfolgt.