Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.07.2007

Geschäftszahl

2004/07/0125

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/07/0107 E 24. November 2005 RS 3

(hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Aus dem Zusammenhang des Paragraph 40, Absatz 3, WRG 1959 mit dem darin erwähnten Paragraph 12, Absatz 3, legcit ergibt sich, dass für die Bewilligung von Entwässerungsanlagen Zwangsrechte in Anspruch genommen werden können. Hingegen enthält diese Bestimmung keine Regelung darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wasserbauvorhaben, dessen Verwirklichung einen Eingriff in eine bestehende nicht bewilligungspflichtige Entwässerungsanlage mit sich bringt, bewilligt werden kann (Hinweis E 18.2.1999, 96/07/0124; E 21.10.2004, 2003/07/0105).