Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.12.2006

Geschäftszahl

2004/07/0124

Rechtssatz

Widerspricht eine bewilligte Wasserbenutzung im Wiederverleihungszeitpunkt dem Stand der Technik, dann steht dies allein schon einer Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes entgegen (Hinweis E 13. April 2000, 97/07/0167).