Verwaltungsgerichtshof
07.12.2006
2004/07/0124
GRS wie 90/07/0126 E 18. März 1994 RS 2
Dem Antrag auf Wiederverleihung ist nur bei Einhaltung des im Zeitpunkt der Wiederverleihung maßgeblichen Standes der Technik und bei im Zeitpunkt der Wiederverleihung nicht entgegenstehenden maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnissen stattzugeben.