Verwaltungsgerichtshof
21.10.2004
2004/07/0106
Bei den Nutzungsrechten iSd Paragraph eins, Absatz eins, Litera a, Tir WWSLG 1952 handelt es sich um solche Rechte, die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Übertragungsurkunde im Servitutenregulierungspatent geregelt waren. Den Bestimmungen dieses Patentes unterlagen unter anderem "alle wie immer benannten Holzungs- und Bezugsrechte von Holz und sonstigen Forstproducten in oder aus einem fremden Walde" (Paragraph eins, Ziffer eins,).