Verwaltungsgerichtshof
22.04.2004
2004/07/0053
GRS wie 99/07/0214 E 13. April 2000 RS 1
Nach stRsp des VwGH ist für die Vorschreibung von Maßnahmen nach Paragraph 31, Absatz 3, WRG bereits der Eintritt einer konkreten Gefahr einer Gewässerverunreinigung ausreichend. Es genügt demnach, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit einer Gewässerverunreinigung zu rechnen ist (Hinweis E 28.3.1996, 93/07/0163).