Verwaltungsgerichtshof
07.07.2005
2004/07/0052
Der Begriff "ordnungsgemäß" findet sich seit der Einfügung der Bestimmung des Paragraph 33 g, Absatz eins, WRG 1959 durch die Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 185 aus 1993, ins WRG 1959 als eine der Voraussetzungen für den Eintritt der Bewilligungsfiktion. Damals sollten mit dieser Bewilligungsfiktion nur "Kleineinleiter" erfasst werden, die als bloß geringfügig und damit bewilligungsfrei angesehen wurden; durch die Verschärfung der Gewässerschutzvorschriften auf dem Abwassersektor durch die WRG-Novelle 1990 war für diese Gruppe von Einleitern wasserrechtliche Bewilligungspflicht gegeben. Die Bewilligungsfiktion sollte die Kriminalisierung dieser Anlagenbetreiber verhindern, die Anlagen sollten aber in absehbarer Zeit an den heutigen Standard herangeführt werden (Hinweis Erläuterungen zur WRG-Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 185 aus 1993,, Gesetzgebungsperiode römisch achtzehn, Ausschussbericht 961, S. 8f). Von der Bewilligungsfiktion sollten daher nur solche Einleitungen erfasst werden, die als "bloß geringfügig" betrachtet wurden, die somit vor der WRG-Novelle 1990 bewilligungsfrei waren.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/07/0056