Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2007

Geschäftszahl

2004/07/0041

Rechtssatz

Die von der VerpackV 1996 dem Verpacker auferlegten Pflichten, wozu auch die Meldepflichten gemäß Paragraph 3, Absatz 6, Ziffer 2, legcit gehören, sind vor dem Hintergrund der im AWG 1990 festgelegten Ziele zu sehen, die dem Schutz der Umwelt dienen.