Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.2005

Geschäftszahl

2004/07/0035

Rechtssatz

Eine ausdrückliche Zustimmung zu einem Vorhaben steht einer Dienstbarkeitsbegründung nach Paragraph 111, Absatz 4, WRG 1959 nicht entgegen (Hinweis E 21. Oktober 1999, 99/07/0019).