Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.2005

Geschäftszahl

2004/07/0029

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/07/0024 E 29. Juni 2000 RS 2

(hier nur erster Satz; betreffend eine Maßnahme iSd Paragraph 21 a, Absatz eins und 3 WRG 1959)

Stammrechtssatz

Ob durch ein Vorhaben eine wesentliche Beeinträchtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer iSd

Paragraph 105, Absatz eins, Litera m, WRG zu besorgen ist, hat die Beh in Wahrnehmung ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht zu prüfen. Lässt sich mit den Mitteln des amtswegig geführten Verfahrens eine wesentliche Beeinträchtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer nicht feststellen, dann ist davon auszugehen, dass dieses im Gesetz genannte Hindernis der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für das beantragte Vorhaben nicht entgegensteht.