Verwaltungsgerichtshof
20.10.2005
2004/07/0029
GRS wie 2000/07/0249 E 27. Mai 2004 RS 1
Paragraph 21 a, Absatz 3, Litera d, WRG 1959 sieht für Wasserkraftanlagen eine besondere, zu den Bestimmungen der Litera a bis c noch hinzu tretende Form der Verhältnismäßigkeitsprüfung in Form einer Interessenabwägung vor und stellt dabei auf die "ökologische Funktionsfähigkeit" des Gewässers ab.