Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.2004

Geschäftszahl

2004/07/0025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0183 E 25. Juni 2001 RS 6

(Hier nur der zweite Satz.)

Stammrechtssatz

Die Sicherheitsanalyse gemäß Paragraph 82 a, Absatz 4, GewO 1994 gehört zum Störfallrecht. Aus den störfallrechtlichen Regelungen erwachsen keine subjektiv-öffentlichen Rechte (Hinweis E 10.12.1991, 91/04/0185).