Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.2004

Geschäftszahl

2004/07/0025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/04/0089 E 6. Februar 1990 RS 7

Stammrechtssatz

Eine Gefährdung des Eigentums iSd Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, GewO liegt vor, wenn das Eigentum in seiner Substanz bedroht ist. Ein Fall einer Gefährdung des Eigentums liegt auch vor, wenn jedwede Nutzung eines Grundstückes unmöglich gemacht wird (Hinweis E 20.10.1976, 137/71).