Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.06.2005

Geschäftszahl

2004/07/0024

Rechtssatz

Ist es nicht möglich, einen Auftrag zur Beseitigung der Abweichung nach Paragraph 121, WRG 1959 zu erlassen, dann ist der darauf gerichtete Antrag der von der Abweichung Betroffenen abzuweisen (Hinweis E 25. 5. 2000, 97/07/0054).(Hier wurde der den Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides entsprechende Zustand, nämlich die Übereignung eines in Privateigentum stehenden Grundstückstreifens, nicht im Rahmen des Bewilligungsverfahrens hergestellt. Die Möglichkeit der Herstellung dieses Zustandes im Kollaudierungsverfahren wurde verneint.)