Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.06.2005

Geschäftszahl

2004/07/0024

Rechtssatz

Die Einräumung von Zwangsrechten ist nur gleichzeitig mit der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zulässig. In dem zur Bewilligung eingereichten Projekt muss die Lage der in Anspruch genommenen Grundflächen ersichtlich gemacht sein (Hinweis E 9.11.1982, 82/07/0039).