Verwaltungsgerichtshof
02.06.2005
2004/07/0024
Die Einräumung von Zwangsrechten ist nur gleichzeitig mit der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zulässig. In dem zur Bewilligung eingereichten Projekt muss die Lage der in Anspruch genommenen Grundflächen ersichtlich gemacht sein (Hinweis E 9.11.1982, 82/07/0039).