Verwaltungsgerichtshof
31.03.2005
2004/07/0016
GRS wie 98/07/0031 E 2. Juli 1998 RS 2
(Hier begründete die belBeh die Abweisung des Bewilligungsantrages ua damit, dass keine Einigung hinsichtlich des Fischereirechtes der Marktgemeinde vorliege.)
Einen Anspruch auf Versagung der Bewilligung für ein wasserrechtlich zu bewilligendes Projekt hat der Fischereiberechtigte nicht (Hinweis E 22.6.1993, 93/07/0058, E 28.7.1994, 92/07/0160).